Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) in allgemeinen Schulen
Im MSD arbeiten ausgebildete Sonderschullehrer des SFZ Ichenhausen. Der MSD unterstützt die Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die – auch auf Wunsch der Eltern – eine Grund- oder Mittelschule besuchen. Der Auftrag des MSD ist in Art. 21 BayEUG verankert. Der MSD diagnostiziert und fördert die Schülerinnen und Schüler, berät Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordiniert sonderpädagogische Förderung und führt Fortbildungen für Lehrkräfte durch. Ziel dieses Dienstes vor Ort ist es, bei vorliegenden Beeinträchtigungen – gleich welcher Art – den Verbleib des Schülers an der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Die MSD-Arbeit des SFZ Ichenhausen konzentriert sich auf die Förderschwerpunkte „Lernen“, „Sprache“ und „Sozial-emotionale Entwicklung“. Bei Bedarf wird aber auch an den für den jeweiligen Förderschwerpunkt zuständigen MSD anderer Förderzentren (Sehen, Hören, Autismus, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung) weiter vermittelt. Der MSD ist auch im Sonderpädagogischen Beratungszentrum eingesetzt. Entsprechende Arbeit leistet die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH) in den Schulvorbereitenden Einrichtungen (Burgau/Autenried) und in den Regelkindergärten.
Kooperationsklassen und Kooperationsschienen an allgemeinen Schulen
Kooperationsklassen und Kooperationsschienen an allgemeinen Schulen werden nach den Lehrplänen der Grund- und Mittelschule unterrichtet und aus dem Stundenkontingent des MSD versorgt. Dies sind Klassen der Grund- und Mittelschulen, die von Schülerinnen und Schülern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht werden. Die Schülerinnen und Schüler mit – zum Teil auch erheblichem – sonderpädagogischem Förderbedarf werden von den bisher besuchten Förderschulen, den Grundschulen oder Mittelschulen selbst in Absprache mit vorschulischen Instanzen oder der abgebenden Schulen zum Besuch einer Kooperationsklasse ausgewählt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Grundschule, Mittelschule, Förderzentrum und Eltern ist Voraussetzung für eine gelingende Förderung und Unterrichtung dieser Schüler. Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind hier an der Grundschule Burgau und an der Mittelschule Ichenhausen tätig.
Schulen mit dem Profil „Inklusion“
Die Schulen mit Schulprofil „Inklusion“ setzen auf Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung und Lernen für alle Schülerinnen und Schüler um. Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung sind auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf ausgerichtet.
In den Schulen mit dem Profil „Inklusion“ gestalten Lehrkräfte der allgemeinen Schule und Lehrkräfte für Sonderpädagogik gemeinsam mit weiteren Fachkräften das gemeinsame Lernen.
An den Grundschulen in Ichenhausen und Leipheim sowie an der Mittelschule in Leipheim sind die zuständigen Lehrkräfte der Heinrich-Sinz-Schule in das Lehrerkollegium der jeweiligen Schule eingebunden. Sie beraten die Schulleitungen, die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten und diagnostizieren den sonderpädagogischen Förderbedarf. Sie fördern Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und unterrichten in Klassen mit Schülerinnen und Schülern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Mobile Sonderpädagogische Hilfe
Ein Angebot im Bereich des Regelkindergartens
- für Eltern und Erzieher durch Beratung
- für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in verschiedenen Bereichen durch individuelle sonderpädagogische Förderung einzeln oder in Kleingruppen 1 mal wöchentlich im Kindergarten
Schwerpunkte der Arbeit sind
- Früherkennung und Diagnostik
- frühe gezielte präventive Förderung in den Bereichen Grob- und Feinmotorik, Sprache, Lernen (Wahrnehmung, Kognition, Konzentration), emotionale und soziale Entwicklung
- Beratung und Begleitung von Erziehern und Eltern
- Zusammenarbeit mit Fachleuten, Fachdiensten und SVE
MSH setzt das Einverständnis der Eltern voraus und findet in Absprache mit dem jeweiligen Kindergarten statt.